haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen

Hausmeisterdienst steuerlich absetzbar


Wussten Sie, dass Sie unseren Hausmeisterdienst und die von uns getätigte Gartenarbeit sogar von der Steuer absetzen können?
Die Instandhaltungs- und Pflegearbeiten in Ihrem Garten wie Rasenmähen und Heckenschneiden sind den haushaltsnahen Dienstleistungen zuzuordnen.
Beispielsweise auch die Laubentfernung oder der Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor Ihrem eigenen Grundstück ist als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar. Dies sind nur einige Beispiele, bei weiteren Fragen hierzu wenden Sie sich gerne an unseren Innendienst!

Der Unterschied zu den Handwerkerleistungen: Für diese Arbeiten können Sie sogar bis zu 4.000 Euro im Jahr steuerlich geltend machen!
Diese Steuervergünstigungen gelten nicht nur für Eigenheimbesitzer, sondern auch für Mieter, die ihre Gartenarbeiten in Auftrag gegeben haben. Vermieter können die Ausgaben als Werbungskosten geltend machen.

 → Handwerkerleistung (bis zu 1.200 Euro jährlich absetzbar) + Haushaltsnahe Dienstleistung (bis zu 4.000 Euro jährlich absetzbar) = 5.200 Euro steuerlich absetzbar!