Tippgeberprovision
Schnell und einfach Geld verdienen!
Als Tippgeber können Sie mit wenig Aufwand gutes Geld verdienen. Sie kennen jemanden, der seine Immobilie vermieten oder verkaufen möchte? Oder haben Sie mitbekommen, dass jemand einen Hausmeisterservice benötigt? Egal, welchen Tipp Sie uns liefern, bei uns bekommen Sie die dafür passende Entlohnung.
IHR TIPP IST UNS EINIGES WERT!
So funktioniert es
Ihr Tipp
Sie geben Ihren Tipp an uns weiter.
Prüfung
Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Bestätigung als "Tippgeber".
Vermarktungs- oder Angebotsphase
Wir vermarkten die Immobilie und finden einen passenden Käufer oder Mieter. Ein Angebot für eine Objektbetreuung wird erstellt und es kommt ein Hausmeisterservicevertrag zustande.
Provision
Nach erfolgreichem Vertragsabschluss erhalten Sie als Tippgeber Ihre Provision.
TRANSPARENTE TIPPGEBERPROVISIONSTABELLE
Sie haben mitbekommen, dass die Wohnung Ihres Nachbarn zum Verkauf steht? Oder Sie wissen, wer sein Haus verkaufen will? Sie kennen eine Immobilie, die eine Gartenpflege oder einen Hausmeisterservice benötigt?
Geben Sie uns einen Tipp! Wenn wir den von Ihnen empfohlenen Tipp in einen Auftrag umwandeln, erhalten Sie als Dankeschön eine ordentliche Tippgeberprovision.
Bei uns profitieren Sie von:
☆ einer einfachen Tippabgabe
☆ einer attraktiven Provision für den Tippgeber
☆ einer garantierten Auszahlung der Empfehlungsprämie
Rahmenbedingungen
- Die Immobilie, das Projekt bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt
- Die Immobilie, das Projekt bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B. in Zeitungen, auf Internetportalen, durch Verkaufsschilder etc.)
- Tippgeberprovisionen müssen mit uns explizit vor oder bei der Bekanntgabe einer Empfehlung vereinbart und bestätigt werden. Tippgeber, die ihren Provisionsanspruch erst nach der Vermittlung einer Immobilie oder eines Auftrages (Hausmeisterdienstleistungsvertrag) durch unser Unternehmen bei uns anzeigen und von deren Tipp wir bei Abschluss des Maklervertrags / Dienstleistungsvertrags somit keine Kenntnis haben, können nicht berücksichtigt werden.
- Tipps für Ihre eigene Immobilie oder eine Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners werden nicht honoriert.
FAQ
Die relevantesten Fragen und Antworten für Tippgeber haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt und wenn Sie die Kriterien erfüllen, können Sie uns über das Tippgeber-Formular schnell und einfach Ihren Tipp mitteilen.
Dürfen Sie mit dem Eigentümer oder Auftraggeber verwandt sein?
Ja, der Eigentümer / Auftraggeber darf gerne ein Verwandter oder Bekannter von Ihnen sein.
Tipps für Ihre eigene Immobilie oder eine Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners honorieren wir allerdings nicht.
Welche Objekte / Projekte können Sie uns empfehlen?
Sie können jedes Projekt, jede Immobilie und jedes Grundstück vorschlagen, das verkauft, vermietet oder gepflegt werden soll.
Was passiert nach Ihrem Tipp?
Zunächst überprüfen wir, ob wir Ihre empfohlene Immobilie bereits kennen oder ob sie schon veröffentlicht wurde. Wenn nicht, nehmen wir mit dem Eigentümer Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.
Sobald die Immobilie vermittelt oder die Auftragserteilung erfolgt ist, erhalten Sie selbstverständlich Ihren Provisionsanteil!